Beschwerde gegen Plangenehmigung Gateway Basel Nord eingereicht
SBB Cargo, Hupac und Contargo planen zusammen mit den Schweizerischen Rheinhäfen auf dem Bahngelände Basel Nord einen riesigen trimodalen Umschlagterminal mit einem neuen Hafenbecken 3 – das Gateway Basel Nord.
Bei der geplanten Fläche zwischen Autobahn und Oberrheinbahnstrecke handelt es sich um die national bedeutende Trockenwiese (Tww) «Badischer Bahnhof». Bezüglich Vorkommen von Zielarten zählt es zu den besten 10% des gesamten Tww-Bundesinventars. Das Areal bildet einen grossen, artenreichen Kernlebensraum und ist zugleich ein ökologischer Vernetzungskorridor von internationaler Bedeutung. Mit dem geplanten Gateway Basel Nord würde das Tww-Objekt «Badischer Bahnhof» praktisch vollständig zerstört.
Am 8. September 2023 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung für die Ausbaustufe 1.1 (nur Schiene-Strasse-Terminal ohne Hafenbecken 3) unter Auflagen erteilt.
Pro Natura und WWF haben zusammengefasst aus folgenden Gründen am 11. Oktober 2023 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht:
- Die Vereinbarkeit mit dem geltenden Umweltrecht ist nicht gegeben und soll gerichtlich geklärt werden.
- Die Standortgebundenheit ist nicht gegeben: Der Hafen spielt nur eine untergeordnete Rolle (Umschlagmenge zu klein, Zukunft der Binnenschifffahrt durch den Klimawandel und dem unvorhersehbaren Zustand der Wassermenge des Rheins unsicher, Prognosen für künftigen Schifftransport zu hoch). Deshalb kann das Terminal auch ohne Schiffanschluss gebaut werden und ist somit nicht auf einen Standort am Rhein angewiesen.
- Das nationale Interesse ist nicht gegeben, da das Gateway erhebliche Überkapazitäten schaffen würde. Es wurde von Wachstumszahlen ausgegangen, die sich nicht bestätigt haben. Ausserdem findet derzeit an anderen Standorten ein grosser Ausbau der Umschlagskapazitäten statt (Deutschland, Frankreich, Italien).
- Das Tww ist eines der wertvollsten der Schweiz und von internationaler Bedeutung. Es ist unersetzbar. Die vorgesehenen Ersatzmassnahmen erreichen den gesetzlich vorgeschriebenen Stand qualitativ und quantitativ nicht. Hier muss nachgebessert werden.
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